Lemmy Communication, H. Herber Gbr

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Programmieren von barrierefreien Webseiten



 

Generelles:

 

Das World Wide Web Consortium (W3C bzw. WAI) hat Richtlinien zur Gestaltung von zugänglichen Websites (Web Content Accessibility Guidelines 1.0 - WCAG1) veröffentlicht (weltweit) und diese wurden in der barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) als verbindliche Regelung für die deutsche Bundesverwaltung (Behindertengleichstellungsgesetz) übernommen.

 

Im Kern sollen grundsätzlich Internetauftritte von behinderten Menschen  uneingeschränkt genutzt werden können.

  

Überprüfen Sie Ihre Seiten online:

 

Über den nachfolgenden Link können Sie online einen Schnellcheck nach den Richtlinen der WAI durchführen und erhalten so eine erste Einschätzung des Handlungsbedarfs. Des weiteren erhalten Sie über den Selbsttest des "Projekts BIK - barrierefrei informieren und kommunizieren" auch einen Überblick. Mehr Informationen finden Sie auch bei Wikipedia.

 

 

Unsere Leistung:

 

Wir erstellen Ihren Internetauftritt mittels "Typo3 CMS" in Anlehnung an die Forderungen des Web Content Accessibility Guidelines 1 oder 2 barrierefrei. Dabei berücksichtigen wir auch die nationalen Anforderungen des BITV´s P1 bzw. P2 innerhalb der Vorgaben des WCAG 1 bzw. 2. 

 

Bitte sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben und dessen speziellen Anforderungen, damit wir gemeinsam eine mögliche Lösung erarbeiten können.

 


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